Bildungsscheck NRW über 500,00 EUR für Beschäftigte und Firmen

Was ist der Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck dient der beruflichen Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung des Landes. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (maximal 500,00 EUR pro Bildungsscheck). Es werden auch Teilnahmen an EDV-Schulungen gefördert.

Wer kann teilnehmen?

Der Bildungscheck kann von Beschäftigten und von Firmen in Anspruch genommen werden mit Wohn- bzw. Firmensitz in NRW.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie haben an keiner beruflichen Weiterbildung in den letzten 2 Jahren teilgenommen und das Unternehmen beschäftigt nicht mehr als 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

  • Empfänger können einzelne Personen aus Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder diese Unternehmen sein.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie Medienbildung und Lern- und Arbeitstechniken. Hierzu zählt auch eine Schulung (z.B. Oracle 11g Administration Workshop 1).
  • Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
  • Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 €, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.

Weitere Informationen

finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.